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DESCRIPTION:Richard Gärtner möchte nicht mehr leben. Nach dem Tod seiner Frau fehlt ihm der Lebenswille. Er entscheidet sich zu sterben. Gärtner\, der kerngesund ist und noch ein ganzes Stück Leben vor sich hätte\,  bittet seine Hausärztin um Beihilfe zum Suizid. Diese verweigert ihm die Unterstützung. Jetzt – an diesem Abend – beschäftigt der Fall den Deutschen Ethikrat. Sachverständige aus Justiz\, Medizin und Kirche diskutieren über das Recht auf einen assistierten Suizid.\nWem gehört unser Leben? Wer entscheidet über unseren Tod? Was ist moralisch vertretbar? Am Ende des Abends liegen die Empfehlungen des Ethikrats vor und wir (das Publikum) müssen abstimmen und ein Urteil fällen. Wie bereits in seinem ersten Theaterstück „Terror“ setzt Ferdinand von Schirach damit seine Idee vom Theater als gesellschaftlichem Diskursraum fort. Wie beweist man die Autonomie und Selbstbestimmtheit eines Suizidwunsches? Sind Palliativmedizin oder Sterbehilfeangebote im Ausland die bessere Alternative? Lässt sich die Moral einer Gesellschaft so schnell umcodieren\, dass sie den Suizidwunsches eines gesunden Menschen akzeptieren kann?\nTickets und weitere Infos! \n\nZum Hintergrund:\nVon April 2019 bis Februar 2020 diskutierte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den ärztlich assistierten Suizid\, mit dem Ergebnis\, Paragraph 217 des Strafgesetzbuches als verfassungswidrig einzustufen und die Suizidassistenz zu legalisieren. „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein\, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen\, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen\, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“ (Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht)
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